Dienstag, 21. Juni 2016

Fahrradpass als App immer dabei

Die deutschen Polizeidienststellen registrieren jährlich bundesweit mehr als 300.000 gestohlene Fahrräder. Wenn die Fahrrad-Daten in einem Fahrradpass dokumentiert wurden, kann die Polizei gefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer problemlos wieder zurückgeben. Deshalb ist es wichtig, dass man sich einen Fahrradpass zulegt. Früher war dies ein kleines Faltblatt oder ein Karte und im Smartphone-Zeitalter gibt es diesen auch als App.

Was steht im FahrradpassIn den Fahrradpass kommen alle wichtigen Informationen zum Fahrrad und dem Besitzer, wie Rahmennummer Codierung , Name und Anschrift des Besitzers sowie ein Foto. Der vollständig ausgefüllte Fahrradpass sollte dann sicher aufbewahrt werden. Dies empfielt das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in Stuttgart. Den Fahrradpass gibt es beispielsweise bei den Fahrradhändlern und der Polizei.

 
 
 
Wer ein Smartphone hat, kann den Fahrradpass der Polizei auch als App nutzen. Die App gibt es kostenlos für das iPhone/iPad im AppStore und für Androidgeräte im Google-Play-Store. In der App können dann alle Daten zur Identifizierung des Fahrrades und für die Suche nach dem rechtmäßigen Eigentümer gespeichert werden. Dies sind Rahmen- und Codiernummer, Angaben zu Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos. Der Vorteil der App: Sämtliche Daten können ausgedruckt und im Notfall per Mail sofort an die zuständige Polizei oder die Versicherung verschickt werden. Darüber hinaus lassen sich die Angaben mehrerer Fahrräder über die App problemlos verwalten und als Radbesitzer hat man die Daten auf dem Smartphone immer dabei.

Auf eine individuelle Fahrradkennzeichnung achtenDamit die Polizei ein gestohlenes Fahrrad zweifelsfrei identifizieren und seinem Besitzer schnell zurückgeben kann, ist eine individuelle Kennzeichnung hilfreich. In Deutschland haben viele verkaufte Räder eine in den Rahmen eingeschlagene individuelle Rahmennummer. Fehlt diese, könnten ein Fachmann oder die Radbesitzer selbst eine individuelle Kennzeichnung anbringen, zum Beispiel durch Eingravieren. „Selbst wenn ein Fahrrad nicht in der Sachfahndung notiert ist, führt die Codierung zumindest zur Wohnanschrift des Eigentümers", erläutern die Fachleute von der Polizei. Im Fachhandel könnten Besitzer erfahren, wo sie ihr Rad codieren lassen können.

Broschüre der Polizei: Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?


Die Broschüre enthält wichtige Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Diese beziehen sich auf eine wirksame Sicherung und die Identifizierung des Fahrrads. Es werden Empfehlungen zur Auswahl des Fahrradschlosses, zum Führen eines Fahrradpasses, zur Codierung oder sonstigen Kennzeichnung eines Fahrrads sowie zur Sicherung einzelner Fahrradteile gegeben. Im hinteren Teil des Faltblatts befindet sich ein Fahrradpass, der herausgetrennt werden kann.


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Freitag, 3. Juni 2016

Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden

Autofahrer können bei Ihrer Autoversicherung viel Geld sparen, wenn sie nur eine begrenzte Anzahl an jährlichen Fahrkilometern haben, nachts das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage abstellen oder etwa der alleinige Fahrer sind. Wer jedoch bei der Angabe von beitragssenkenden Merkmalen im Kfz-Versicherungsvertrag schummelt oder nachträgliche Änderungen dem Kfz-Versicherer nicht mitteilt, muss im Schadensfall mit teils erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen. Einige Kfz-Versicherer prüfen stichprobenartig, ob die Angaben der Autobesitzer im Vertrag, beispielsweise zu den jährlichen gefahrenen Kilometern, stimmen.
 
Schummeln kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen. Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor.
 
 
 
 
Informationspflicht als Versicherungsnehmer nicht auf die leichte Schulter nehmen
Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren. Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über Standort, Kilometerstand und Fahrer des Autos geben. Einige Versicherer führen mittlerweile jährliche Kundenabfragen durch, bei denen man seinen aktuellen Kilometerstand mitteilen muss. Der Versicherungsschutz an sich bleibt laut der Stichprobe zwar bestehen, auch wenn der Versicherte Änderungen der Tarifmerkmale nicht gemeldet hat. Allerdings kann die Versicherung danach von ihrem Recht Gebrauch machen, den Vertrag zu kündigen. In einem solchen Fall wird es dann nicht einfach einen neuen Versicherer zu finden. Auch kann es passieren, dass man als Versicherter bei einem Schadenfall bei der Schadensumme in Regress genommen wird. Versicherungskunden rät die Verbraucherzentrale daher, ihre Informationspflichten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. „Wenn nach einem Unfall offenkundig wird, dass der wenige Wochen zuvor gemeldete Kilometerstand drastisch überschritten ist, kann daraus schnell der Nachweis der vorsätzlichen Falschangabe abgeleitet werden", warnen die Verbraucherschützer.
 
Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, sollte man sich als Versicherter also zügig bei der Kfz-Versicherung melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.
 

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