Montag, 21. Dezember 2015

Wechselfrist der Kfz-Versicherung verpasst? Sonderkündigung prüfen

Wer bei seiner Kfz-Versicherung die Wechselfrist verpasst hat oder die Beitragsrechnung erst später eingetroffen ist, der kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. noch den Altvertrag kündigen, um zu einem anderen Kfz-Versicherer zu wechseln.

Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn:
  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder  
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.



Besteht die Gefahr, dass man durch einen späten Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Dienstag, 15. Dezember 2015

Tarifverbesserung bei der Fahrrad-Vollkaskoversicherung

Die Ammerländer Versicherung hat bei ihrem Produkt Fahrrad-Vollkaskoversicherung zum 1.Oktober 2015 ein paar Modernisierungen vorgenommen. Das Produkt wurde um einige Leistungsbereiche erweitert. Die Ammerländer Versicherung bietet mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“, der weit über den normalen Diebstahlschutz der Hausratversicherung hinausgeht.

Fahrrad-Vollkaskoversicherung Privat
Künftig bietet die Ammerländer Versicherung nach Fahrradart zwei Varianten an:
Eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung nur für Pedelecs/E-Bikes (in der der Akku- und Motorschutz beitragsfrei mitversichert ist) und eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung für „normale“ Fahrräder.

Für beide Produkte entfallen bei unterjähriger Zahlungsweise die Ratenzahlungszuschläge. Zusätzlich wurde die Selbstbeteiligung gestrichen,  Bagatellschäden mitversichert sind künftig mitversichert und es besteht Versicherungsschutz bei Auslandsaufenthalten bis zu 12 Wochen (bisher 6 Wochen).

Highlights für Pedelecs/ E-Bikes:
  • Beitragsfreier Einschluss von Verschleiß-Schäden für die ersten drei Jahre des "Fahrradlebens"
  • Feuchtigkeits- und Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten sind ohne zeitliche Begrenzung mitversichert
  • Paarnachlass bei gleichzeitigem Abschluss eines Vertrages für zwei Pedelecs/E-Bikes in Höhe von 10 % bei einjähriger Vertragslaufzeit
  • Sehr günstige Beiträge bei dreijähriger Vertragslaufzeit
  • Neu und einzigartig: Pauschale Diebstahlversicherung für alle Fahrräder im Haushalt des VN gegen geringen Mehrbeitrag möglich
  • Pedelecs/ E-Bikes sind bis zu einem Wert von 7.500 € versicherbar
Fahrrad-Vollkaskoversicherung Gewerbe 
Die Fahrrad-Vollkaskoversicherung der Ammerländer Versicherung für Dienstfahrräder wurde ebenfalls in den Leistungseinschlüssen verbessert und an die private Fahrrad-Vollkaskoversicherung angepasst (z.B. Mitversicherung von Bagatellschäden). Für das Neuwertmodell haben Sie künftig die Möglichkeit, Angebote selbst zu erstellen.
 

 


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Montag, 7. Dezember 2015

Es reicht schon ein einziger Autounfall

Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.

Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.

Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem,  dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.



Keinen oder nur einen reduzierten VersicherungsschutzManche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.

Unterschiede zwischen Direktversicherer und ServiceversichererEine andere Möglichkeit nicht "gebrandmarkt" zu werden, ist die Kündigungsumkehr. Als Betroffener kann man seine Versicherung bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um dann den Vertrag selbst aufzulösen. Man wird dann nicht mehr als Unfallfahrer geführt. Allerdings klappt die Kündigungsumkehr nicht immer. Bei einem Direktversicherer wird man damit selten Erfolg haben. Bei einem Serviceversicherung mit einem persönlichen Berater stehen die Chancen weit aus besser, zu einer Kündigungsumkehr zu kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits dann zu kündigen, wenn man ahnt, dass eine Kündigung ins Haus stehen könnte. Bei drei Unfällen in Serie sollte man feinfühlig werden und aktiv werden. Auch wenn die Kündigung umgekehrt wurde, darf man bei einem neuen Vertrag nicht mogeln und muss mitteilen, ob man in Unfälle verwickelt war.
Wer über einen unabhängigen Makler seinen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert davon, dass der Makler vorher über die anstehende Kündigung informiert wird. So hat man den Vorteil, dass die Kündigung gleich als Kunde veranlasst werden kann und man erspart sich die mühsame Kündigungsumkehr.

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