Baustellen faszinieren uns meist schon von Kindesbeinen an. Es gibt viel Technik und es gibt meist große Massen, die bewegt werden. Und im Erwachsenenalter ist dies zumeist nicht anders. Gerade für die Männlichen Wesen unter uns, strahlen die Baustellen eine große Faszination aus. Endlich einmal dem Alltag entfliehen und sich richtig austoben. Für viele Bauherren und Hobbyhandwerker ist es das, was sie so an Baustellen lieben. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur Freude und ein großer Spielplatz.
Die Baustelle ist ein Spielplatz für Erwachsene
Wer sich ein schmuckes und schönes Eigenheim bauen möchte, der kommt sehr schnell in den Genuss einer eigenen Baustelle. Viele Bauherren möchten natürlich auch sehr viel selbst am eigenen Heim machen. Selbst Hand anlegen ist die Devise, denn schließlich wohnt es sich danach noch schöner im neuen Eigenheim. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur ein großes Abenteuer. Der Bauherr muss somit auf viele Dinge achten, denn schließlich lauern auch viele Gefahren auf dem Bau. Es lauern tiefe Gräben, große Maschinen werden benutzt und es gibt ungesicherte Höhen, von denen man schnell bei einem falschen Tritt abstürzen kann. Zudem lauern an jeder Ecke Stolperfallen. Ist der Unfall erst einmal geschehen, ist es schnell vorbei mit dem Traum vom selbstgebauten Eigenheim. Soweit muss es jedoch nicht kommen.
Augen auf auf dem Bau
Viele Unfälle auf Baustellen entstehen durch Unachtsamkeiten. Einmal nicht aufgepasst, weil man es doch immer so macht und schon ist es geschehen. Gerade bei Personen, die nicht so sehr geübt im Umgang mit schweren Baugeräten sind, kann schnell einmal etwas geschehen. Daher mit Ruhe und klaren Gedanken an die Arbeit gehen. Dann geschieht das meiste schon sehr sicher.
Wenn doch etwas geschieht – die Versicherung hilft
Jeder weiß es, auf Baustellen entsteht schnell etwas Hektik. Dazu kommen die vielen großen Geräte. Schnell ist es passiert. Der LKW, der eigentlich nur zum Sand bringen gedacht war, trifft beim ausfahren aus der Baustelle das geparkte Auto vom zukünftigen Nachbarn. Schnell ist dadurch ein hoher Schaden entstanden und jeder Bauherr weiß selbst, dass die finanziellen Aspekte beim bauen auch ohne Schäden schon hoch genug sind. Denn bei vielen Schäden und Unfällen haftet in der Regel der Bauherr für den entstandenen Schaden. Und dieser hat in der Regel schon genug finanzielles Aufkommen. Eine Versicherung für Bauherren kann hier Abhilfe schaffen. Zwar kostet diese auch Geld, aber im Gegensatz zu Schadensansprüchen aus Sach- oder Personenschäden, ist dieser Beitrag äußerst gering. Erkundigen Sie sich am Besten vor dem Bau nach einer geeigneten Bauherrenhaftpflichtversicherung. So bleiben Ihnen böse Überaschungen erspart.
Donnerstag, 19. Februar 2015
Mittwoch, 4. Februar 2015
Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist
Wenn in der Familie ein Todesfall eintritt, muss man an viele Dinge denken. Mit der Ausrichtung der Bestattung des Verstorbenen sind längst nicht alle Formalitäten erledigt. Es gibt viele andere Details, die wollen bedacht und geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungsverträge, welche der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Dabei geht es nicht nur um die Lebensversicherungen, sondern auch um Sachversicherungen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die in der Regel nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden.
Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Todesfallleistung der Lebensversicherung fällig und wird gegebenenfalls um die für das laufende Versicherungsjahr noch ausstehenden Prämien gekürzt. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt hat, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in die Erbmasse. Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kann übernommen werden
Wenn der bestehende Hausrat nach dem Tod erhalten bleibt, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden. Wird nichts unternommen, so endet der Versicherungsvertrag aber meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung kann der Vertrag von einem überlebenden Ehepartner ebenfalls übernommen werden. Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den einem überlebenden Ehepartner umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht. Das heißt, dass der Vertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn kein einem überlebender Ehepartner vorhanden ist.
Unfallversicherung bei Unfalltod sofort informierenDie Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dieser die einzige versicherte Person im Vertrag war. Wenn neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen in dem Vertrag versichert sind, so wird die Unfallversicherung in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weitergeführt. Wurde der Todesfall ursächlich durch einen Unfall verursacht und können Leistungen beansprucht werden, so muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden. Dies kommt zum Beispiel bei einer vereinbarten Todesfallleistung zum tragen.
Sonderstellung der Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.
Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Todesfallleistung der Lebensversicherung fällig und wird gegebenenfalls um die für das laufende Versicherungsjahr noch ausstehenden Prämien gekürzt. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt hat, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in die Erbmasse. Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.
Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kann übernommen werden
Wenn der bestehende Hausrat nach dem Tod erhalten bleibt, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden. Wird nichts unternommen, so endet der Versicherungsvertrag aber meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung kann der Vertrag von einem überlebenden Ehepartner ebenfalls übernommen werden. Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den einem überlebenden Ehepartner umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht. Das heißt, dass der Vertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn kein einem überlebender Ehepartner vorhanden ist.
Unfallversicherung bei Unfalltod sofort informierenDie Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dieser die einzige versicherte Person im Vertrag war. Wenn neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen in dem Vertrag versichert sind, so wird die Unfallversicherung in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weitergeführt. Wurde der Todesfall ursächlich durch einen Unfall verursacht und können Leistungen beansprucht werden, so muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden. Dies kommt zum Beispiel bei einer vereinbarten Todesfallleistung zum tragen.
Sonderstellung der Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.
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